Therapievertrag

  1. Sie sind zur Mitarbeit während der Behandlung verpflichtet. Wir erwarten deshalb eine aktive und pünktliche Beteiligung an allen Veranstaltungen.
  2. Um den vertrauensvollen Rahmen des Gruppensettings gewähren zu können, dürfen keine Inhalte aus den Gruppensitzungen nach außen getragen werden. Insofern unterliegen Sie einer Schweigepflicht.
  1. Wir legen auf ein geordnetes, szenenfernes Erscheinungsbild Wert. Aus diesem Grund gilt innerhalb der Einrichtung folgende Kleiderordnung: das Tragen von Mützen, Kapuzen sowie Sonnenbrillen ist nicht gestattet. Jogginghosen sind nur in solchen Veranstaltungen erlaubt, in denen bequeme Kleidung notwendig ist (z.B. Yoga oder Chi Gung). Ansonsten ist ordentliche Straßenkleidung zu tragen. T-Shirts mit drogen- oder gewaltverherrlichenden sowie frauenfeindlichen Aufdrucken sind ebenfalls untersagt.
  1. Im Zuge eines rücksichtsvollen Miteinanders darf in den Räumen der AGJ-Tagesklinik ausschließlich Deutsch gesprochen werden.
  1. Die AGJ-Tagesklinik ist ein gewaltfreier Raum. Wir erwarten von unseren Rehabilitierenden, dass sie Konflikte gewaltfrei, d.h. auch ohne Bedrohungen oder Beleidigungen, lösen.
  1. Energydrinks sind in der Einrichtung verboten.
  1. Eine Rehabilitation schließt per se berufliche Tätigkeiten jeglicher Art (ausgenommen Praktikum) aus.
  1. Für die Behandlung gilt ein absolutes Abstinenzgebot. Sollten sie dennoch jegliche Art von Suchtmittel, einschließlich Alkohol und suchterzeugende Medikamente, zu sich nehmen, ist eine weitere Behandlung in unserer Einrichtung nicht mehr möglich. Es werden von uns regelmäßig Alkoholkontrollen sowie Drogenscreenings durchgeführt.
  1. Medikamente dürfen nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Die MitarbeiterInnen der Tagesklinik sind zu informieren, welche Medikamente eingenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass manche Nahrungsergänzungsmittel die Ergebnisse der Drogenscreenings verfälschen können. Daher empfehlen wir, für die Dauer der Behandlung in unserer Einrichtung auf die Einnahme jeglicher Nahrungsergänzungsmittel oder Muskelaufbau fördernde Substanzen zu verzichten. Sollten Sie entgegen dieser Empfehlung solche Substanzen einnehmen, liegt dies auch mit Blick auf ein möglicherweise falsch positives Drogenscreening in Ihrer Verantwortung.
  1. Die Einnahme von anabolen Steroiden sowie sonstiger illegal zu beschaffender Muskelaufbau fördernder Substanzen ist verboten.
  1. Aufgrund des damit einhergehenden Entzündungs- und Infektionsrisikos ist es verboten, sich während der Behandlung in unserer Einrichtung tätowieren, piercen o. ä. zu lassen.
  1. Falls Sie wegen einer Erkrankung nicht amTherapieprogramm teilnehmen können, brauchen wir dafür eine ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Tag. Die Klinik ist bis 8:30 Uhr zuinformieren. Falls die Krankschreibung mehr als einen Tag andauert, ist die Klinik ebenfalls zu informieren. Um auch während des Krankenstandes den täglichen Kontakt aufrecht zu erhalten, erwarten wir von Ihnen an jedem Krankentag einen Anruf zwischen 8:30 und 9:00 Uhr. Wir behalten uns vor, Sie auch während des Krankenstandes für die Durchführung von Alkoholkontrollen bzw. Drogenscreenings in die Einrichtung zu bestellen oder Sie zu diesem Zweck zu Hause aufzusuchen.
  1. Arzt- und Behördentermine sind grundsätzlich auf Donnerstagnachmittag nach 14:30h zu legen. Ausnahmen davon sind mit der Leitung oder deren Vertretung abzusprechen.